ErwGr. 22

DIR_2019_1 · zur Stärkung der Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten im Hinblick auf eine wirksamere Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften und zur Gewährleistung des reibungslosen Funktionierens des Binnenmarkts

Die operative Unabhängigkeit der für Wettbewerb zuständigen nationalen Verwaltungsbehörden sollte weder einer gerichtlichen noch einer parlamentarischen Kontrolle im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften entgegenstehen. Auch Rechenschaftspflichten sollten dazu beitragen, die Glaubwürdigkeit und Legitimität der Maßnahmen der für Wettbewerb zuständigen nationalen Verwaltungsbehörden zu gewährleisten. Zu den angemessenen Rechenschaftspflichten gehört die Veröffentlichung regelmäßiger Tätigkeitsberichte, die die für Wettbewerb zuständigen nationalen Verwaltungsbehörden an eine Stelle der Regierung oder des Parlaments richten. Ferner könnten die für Wettbewerb zuständigen nationalen Verwaltungsbehörden der Kontrolle oder Überwachung ihrer Ausgaben unterliegen, sofern dies ihre Unabhängigkeit nicht beeinträchtigt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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