ErwGr. 25

DIR_2019_1 · zur Stärkung der Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten im Hinblick auf eine wirksamere Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften und zur Gewährleistung des reibungslosen Funktionierens des Binnenmarkts

Die Unabhängigkeit der nationalen Wettbewerbsbehörden sollte dadurch gestärkt werden, dass ihnen ermöglicht wird, selbstständig über die Verwendung der zur Erfüllung ihrer Aufgaben bestimmten Mittelzuweisungen zu entscheiden, und zwar unbeschadet der nationalen Haushaltsregeln und -verfahren.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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