ErwGr. 59

DIR_2019_1 · zur Stärkung der Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten im Hinblick auf eine wirksamere Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften und zur Gewährleistung des reibungslosen Funktionierens des Binnenmarkts

Zur Verringerung des Verwaltungsaufwands und der erheblichen zeitlichen Belastung sollte der Antragsteller die Möglichkeit haben, Kronzeugenerklärungen zu vollständigen Anträgen oder zu Kurzanträgen sowie zu Anträgen für Marker entweder in einer Amtssprache des Mitgliedstaats der betreffenden nationalen Wettbewerbsbehörde oder, sofern eine entsprechende bilaterale Vereinbarung zwischen der nationalen Wettbewerbsbehörde und dem Antragsteller vorliegt, in einer anderen Amtssprache der Union abzugeben bzw. zu stellen. Eine solche Vereinbarung würde als vorhanden gelten, wenn die nationale Wettbewerbsbehörde generell die Einreichung von Erklärungen oder Anträgen in dieser Amtssprache akzeptiert.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 59 DIR_2019_1 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 59 DIR_2019_1 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.