ErwGr. 13

DIR_2019_1024 · über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors

Eines der Hauptziele der Errichtung eines Binnenmarkts ist die Schaffung von förderlichen Bedingungen für die Entwicklung von Dienstleistungen und Produkten, unionsweit und in den Mitgliedstaaten. Informationen des öffentlichen Sektors oder Informationen, die bei der Erfüllung eines öffentlichen Auftrags oder der Erbringung einer Dienstleistung von allgemeinem Interesse erhoben, erstellt, reproduziert und verbreitet werden, sind wesentliches Ausgangsmaterial für Produkte und Dienstleistungen mit digitalen Inhalten und werden angesichts der Entwicklung fortschrittlicher digitaler Technologien — wie etwa künstlicher Intelligenz, Distributed-Ledger-Technologien und dem Internet der Dinge — zu einer noch bedeutenderen Inhaltsquelle werden. Dabei ist auch eine breite grenzüberschreitende geografische Flächendeckung von Bedeutung. Es ist davon auszugehen, dass erweiterte Möglichkeiten für die Weiterverwendung derartiger Informationen unter anderem alle Unionsunternehmen, auch Kleinstunternehmen und KMU, sowie die Zivilgesellschaft in die Lage versetzen, ihr Potenzial zu nutzen, und zur wirtschaftlichen Entwicklung, zur Schaffung und zum Schutz hochwertiger Arbeitsplätze — insbesondere zugunsten lokaler Gemeinschaften — und zur Verwirklichung wichtiger gesellschaftlicher Ziele wie der Rechenschaftspflicht und der Transparenz beitragen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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