ErwGr. 16

DIR_2019_1024 · über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors

Das Konzept „offene Daten“ (Open Data) bezeichnet nach dem allgemeinen Verständnis Daten in einem offenen Format, die von allen zu jedem Zweck frei verwendet, weiterverwendet und weitergegeben werden können. Eine Politik der Förderung offener Daten, die eine breite Verfügbarkeit und Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors zu privaten oder kommerziellen Zwecken mit minimalen oder keinen rechtlichen, technischen oder finanziellen Beschränkungen unterstützt und die die Verbreitung von Informationen nicht nur für Wirtschaftsakteure, sondern vor allem für die Öffentlichkeit fördert, kann eine wichtige Rolle spielen, wenn es darum geht, soziales Engagement zu fördern, und die Entwicklung neuer Dienstleistungen, die solche Informationen auf neuartige Weise kombinieren und nutzen, anzustoßen und zu fördern. Die Mitgliedstaaten werden daher ermutigt, die Erzeugung von Daten nach dem Grundsatz „konzeptionell und standardmäßig offen“ (open by design and by default) für alle Dokumente, die in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen, zu fördern. Dadurch sollten sie ein kohärentes Maß des Schutzes der im Allgemeininteresse liegenden Ziele, etwa der öffentlichen Sicherheit, gewährleisten, auch in den Fällen, in denen es sich um sensible vertrauliche Informationen über den Schutz kritischer Infrastrukturen handelt. Sie sollten ebenfalls gewährleisten, dass der Schutz personenbezogener Daten sichergestellt ist, auch in den Fällen, in denen die Informationen in einem einzelnen Datensatz zwar nicht die Gefahr einer Identifizierung oder des Herausgreifens einer natürlichen Person bergen, aber in Kombination mit anderen verfügbaren Informationen eine derartige Gefahr hervorrufen könnten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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