ErwGr. 14

DIR_2019_1024 · über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors

Die Gestattung der Weiterverwendung von Dokumenten, die sich im Besitz einer öffentlichen Stelle befinden, bewirkt einen zusätzlichen Nutzen zum Vorteil der Weiterverwender, der Endnutzer und der Gesellschaft insgesamt, und in vielen Fällen für die öffentliche Stelle selbst, weil sie so Transparenz und Rechenschaftspflicht fördert und es zu Rückmeldungen von Weiterverwendern und Endnutzern kommt, anhand derer die betreffende öffentliche Stelle die Qualität der gesammelten Informationen sowie die Erfüllung ihres Auftrags verbessern kann.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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