ErwGr. 22

DIR_2019_1024 · über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors

Diese Richtlinie sollte für Dokumente gelten, die für die Weiterverwendung zugänglich gemacht werden, wenn öffentliche Stellen Lizenzen für Informationen vergeben oder Informationen verkaufen, verbreiten, austauschen oder zur Verfügung zu stellen. Damit es nicht zu Quersubventionen kommt, sollte die Weiterverwendung auch die spätere Verwendung von Dokumenten innerhalb derselben Organisation für Tätigkeiten, die nicht unter ihren öffentlichen Auftrag fallen, umfassen. Zu den Tätigkeiten, die nicht unter den öffentlichen Auftrag fallen, gehört in der Regel die Bereitstellung von Dokumenten, die ausschließlich zu kommerziellen Zwecken und im Wettbewerb mit anderen Marktteilnehmern gegen Gebühr erstellt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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