ErwGr. 1

DIR_2019_1159 · zur Änderung der Richtlinie 2008/106/EG über Mindestanforderungen für die Ausbildung von Seeleuten und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/45/EG über die gegenseitige Anerkennung von Befähigungszeugnissen der Mitgliedstaaten für Seeleute

Um ein hohes Niveau bei der Sicherheit auf See und der Verhütung von Meeresverschmutzung aufrechtzuerhalten und nach Möglichkeit weiter anzuheben, ist es wichtig, die Kenntnisse und Fähigkeiten von Seeleuten in der Union aufrechtzuerhalten und möglichst zu verbessern, indem die Ausbildung von Seeleuten und die Erteilung von Zeugnissen für Seeleute im Einklang mit internationalen Vorschriften und dem technischen Fortschritt weiterentwickelt und indem weitere Maßnahmen ergriffen werden, um das europäische maritime Qualifikationsniveau auszubauen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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