ErwGr. 3

DIR_2019_1159 · zur Änderung der Richtlinie 2008/106/EG über Mindestanforderungen für die Ausbildung von Seeleuten und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/45/EG über die gegenseitige Anerkennung von Befähigungszeugnissen der Mitgliedstaaten für Seeleute

Das STCW-Übereinkommen wird durch die Richtlinie 2008/106/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (3) in das Unionsrecht übernommen. Da alle Mitgliedstaaten Vertragsparteien des STCW-Übereinkommens sind, ist eine einheitliche Umsetzung ihrer internationalen Verpflichtungen durch die Angleichung der Vorschriften der Union über die Ausbildung von Seeleuten und die Erteilung von Zeugnissen für Seeleute an das STCW-Übereinkommen zu erreichen. Deshalb sollten mehrere Bestimmungen der Richtlinie 2008/106/EG geändert werden, um den jüngsten Änderungen des STCW-Übereinkommens hinsichtlich der Ausbildung und Qualifikation von Seeleuten Rechnung zu tragen, die an Bord von Schiffen, die dem IGF-Code unterliegen, an Bord von Fahrgastschiffen bzw. an Bord von Schiffen arbeiten, die in Polargewässern verkehren.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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