ErwGr. 6

DIR_2019_1833 · zur Änderung der Anhänge I, III, V und VI der Richtlinie 2000/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich rein technischer Anpassungen

Anhang III der Richtlinie 2000/54/EG enthält die Liste der biologischen Arbeitsstoffe, die bekanntermaßen Infektionskrankheiten beim Menschen hervorrufen, eingestuft entsprechend dem Ausmaß des von ihnen ausgehenden Infektionsrisikos. Gemäß der einführenden Bemerkung Nr. 6 in dem genannten Anhang sollte die Liste aktualisiert werden, um dem aktuellen Kenntnisstand hinsichtlich wissenschaftlicher Entwicklungen Rechnung zu tragen, die seit der letzten Aktualisierung der Liste zu wesentlichen Änderungen geführt haben, insbesondere was die Taxonomie, Nomenklatur, Einstufung und Eigenschaften biologischer Arbeitsstoffe sowie die Existenz neuer biologischer Arbeitsstoffe anbelangt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.02.2025

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