ErwGr. 24

DIR_2019_2034 · über die Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinien 2002/87/EG, 2009/65/EG, 2011/61/EU, 2013/36/EU, 2014/59/EU und 2014/65/EU

Wertpapierfirmen sollte hinsichtlich der Verwendung unbarer Zahlungsinstrumente bei der Zahlung variabler Vergütungen eine gewisse Flexibilität zugestanden werden, jedoch mit der Maßgabe, dass die jeweiligen Instrumente geeignet sind, die Interessen der Mitarbeiter mit den Interessen der verschiedenen Akteure, wie Gesellschafter und Gläubiger, in Einklang zu bringen, und dass sie dazu beitragen, die variable Vergütung auf das Risikoprofil der jeweiligen Wertpapierfirma abzustimmen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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