ErwGr. 15

DIR_2019_2162 · über die Emission gedeckter Schuldverschreibungen und die öffentliche Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen und zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2014/59/EU

Ein weiteres zentrales Merkmal bestehender nationaler Rahmen für gedeckte Schuldverschreibungen besteht darin, dass die Deckungswerte von sehr hoher Qualität sein müssen, um für solide Deckungspoole zu sorgen. Deckungswerte weisen besondere Eigenschaften in Bezug auf Zahlungsforderungen und die für sie als Sicherheit gestellten Vermögenswerte auf. Deshalb sollten die allgemeinen Qualitätsmerkmale der anerkennungsfähigen Deckungswerte festzulegt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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