ErwGr. 36

DIR_2019_520 · über die Interoperabilität elektronischer Mautsysteme und die Erleichterung des grenzüberschreitenden Informationsaustauschs über die Nichtzahlung von Straßenbenutzungsgebühren in der Union

Bei der grenzüberschreitenden Interoperabilität sind in der gesamten Union Verbesserungen zu verzeichnen; das mittel- bis langfristige Ziel besteht jedoch darin, es zu ermöglichen, mit nur einem Bordgerät die gesamte EU zu durchfahren. Daher ist es wichtig, dass die Kommission ein Konzept aufstellt, um zu vermeiden, dass Straßenbenutzern Verwaltungsaufwand und Kosten entstehen, und um die Freizügigkeit und den freien Warenverkehr in der EU zu fördern, ohne den Wettbewerb auf dem Markt zu beeinträchtigen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.02.2025

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