ErwGr. 37

DIR_2019_520 · über die Interoperabilität elektronischer Mautsysteme und die Erleichterung des grenzüberschreitenden Informationsaustauschs über die Nichtzahlung von Straßenbenutzungsgebühren in der Union

Da der EETS ein marktgestützter Dienst ist, sollten EETS-Anbieter nicht verpflichtet sein, ihre Dienste in der gesamten EU anzubieten. Im Interesse der Nutzer sollten EETS-Anbieter jedoch sämtliche EETS-Gebiete innerhalb eines Mitgliedstaats, in dem sie ihre Dienste anbieten wollen, abdecken. Darüber hinaus sollte die Kommission prüfen, ob die den EETS-Anbietern gewährte Flexibilität dazu führt, dass kleine EETS-Gebiete oder EETS-Gebiete in Randlage aus EETS ausgeschlossen werden, und, wenn sie zu dem Schluss kommt, dass das der Fall ist, die nötigen Maßnahmen ergreifen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 37 DIR_2019_520 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 37 DIR_2019_520 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.