ErwGr. 16

DIR_2019_713 · zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2001/413/JI des Rates

Diese Richtlinie bezieht sich auch auf Werkzeuge, die zur Verübung der darin genannten Straftaten benutzt werden können. Da es notwendig ist, eine Kriminalisierung von Werkzeugen, die für legitime Zwecke hergestellt und auf den Markt gebracht werden und daher an sich keine Bedrohung darstellen — selbst wenn sie für Straftaten missbraucht werden können — sollte sich die Kriminalisierung auf die Werkzeuge beschränken, die in erster Linie dafür konzipiert oder eigens dafür angepasst wurden, um Straftaten im Sinne dieser Richtlinie zu begehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.02.2025

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