ErwGr. 11

DIR_2019_782 · zur Änderung der Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung harmonisierter Risikoindikatoren

In Fällen, in denen die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Zulassungen betreffend nicht genehmigte Wirkstoffe erteilen, übermitteln die Mitgliedstaaten der Kommission gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1185/2009 die Mengen der nicht genehmigten Wirkstoffe, die in den in der Folge in Verkehr gebrachten Pflanzenschutzmitteln enthalten sind. Bislang gibt es auf Unionsebene keinen harmonisierten Ansatz für die Erhebung von Daten über die spezifischen Mengen genehmigter Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln, die im Zusammenhang mit gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 erteilten Zulassungen in Verkehr gebracht werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 11 DIR_2019_782 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 11 DIR_2019_782 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.