ErwGr. 9

DIR_2019_782 · zur Änderung der Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung harmonisierter Risikoindikatoren

Es ist angezeigt, dass die in dieser Richtlinie verwendete Einstufung von Wirkstoffen die in der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 festgelegte Einstufung widerspiegelt, entweder als Wirkstoffe mit geringem Risiko, als Substitutionskandidaten oder als andere Wirkstoffe, unter anderem auf der Grundlage der Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (6).

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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