ErwGr. 12

DIR_2019_782 · zur Änderung der Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung harmonisierter Risikoindikatoren

Durch die Kombination der gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1185/2009 erstellten Statistiken und der Informationen über Wirkstoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009, einschließlich der Angaben, ob es sich um Wirkstoffe mit geringem Risiko, Substitutionskandidaten oder andere Wirkstoffe handelt, kann eine Methode zur Berechnung eines gefahrenbasierten harmonisierten Risikoindikators, anhand dessen die potenziellen Risiken durch den Einsatz von Pestiziden geschätzt werden können, eingeführt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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