ErwGr. 21

DIR_2019_878 · zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf von der Anwendung ausgenommene Unternehmen, Finanzholdinggesellschaften, gemischte Finanzholdinggesellschaften, Vergütung, Aufsichtsmaßnahmen und -befugnisse und Kapitalerhaltungsmaßnahmen

Eine der wichtigsten Lehren, die aus der Finanzkrise in der Union gezogen worden sind, ist die Erkenntnis, dass ein angemessener institutioneller und politischer Rahmen notwendig ist, um Ungleichgewichte innerhalb der Union zu verhindern bzw. auszugleichen. Angesichts der jüngsten institutionellen Entwicklungen in der Union ist eine umfassende Überprüfung des makroprudenziellen Politikrahmens gerechtfertigt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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