ErwGr. 22

DIR_2019_883 · über Hafenauffangeinrichtungen für die Entladung von Abfällen von Schiffen, zur Änderung der Richtlinie 2010/65/EU und zur Aufhebung der Richtlinie 2000/59/EG

Eine der wichtigsten Quellen für Meeresmüll sind Abfälle aus Flüssen, insbesondere Plastikabfälle, einschließlich der Einleitungen von Binnenschiffen. Diese Schiffe sollten daher strengen Normen für das Einbringen und die Entladung von Abfällen unterliegen. Heute werden diese Vorschriften von den einschlägigen Flussgebietskommissionen festgelegt. Binnenhäfen fallen dagegen unter das Abfallrecht der Union. In Fortsetzung der Bemühungen um die Harmonisierung des Rechtsrahmens für die Binnenwasserstraßen der Union sollte die Kommission ein Unionssystem der für Binnenschiffe geltenden Einleitungs- und Entladungsnormen bewerten, welches dem Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (CDNI) vom 9. September 1996 Rechnung trägt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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