ErwGr. 31

DIR_2019_944 · mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU

Die Verbraucher sollten klar und unmissverständlich über ihre Rechte gegenüber der Energiewirtschaft informiert werden. Die Kommission hat nach Absprache mit den relevanten Interessenträgern, einschließlich der Mitgliedstaaten, Regulierungsbehörden, Verbraucherorganisationen und Elektrizitätsunternehmen, eine Checkliste für Energieverbraucher erstellt, die praktische Informationen für die Verbraucher über ihre Rechte enthält. Diese Checkliste sollte auf dem neuesten Stand gehalten, allen Verbrauchern zur Verfügung gestellt und öffentlich zugänglich gemacht werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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