ErwGr. 33

DIR_2019_944 · mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU

Nach einem Wechsel des Versorgers werden kleineren Kunden nach wie vor eine Vielzahl von Gebühren direkt oder indirekt in Rechnung gestellt. Solche Gebühren erschweren es, das beste Produkt oder die beste Dienstleistung zu erkennen und schmälern den sich aus einem Versorgerwechsel ergebenden unmittelbaren finanziellen Vorteil. Wenngleich die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher durch eine Aufhebung dieser Gebühren möglicherweise insofern eingeschränkt werden könnten, als auf die Vergütung von Kundentreue ausgelegte Produkte vom Markt verschwinden, dürften weitere Gebührenbeschränkungen dem Wohl und der Einbeziehung der Verbraucher sowie dem Marktwettbewerb zugutekommen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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