DIR_2019_944 · mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU
Dank der Technologien zur dezentralen Energieerzeugung und der Stärkung der Verbraucher ist Bürgerenergie zu einem wirksamen und kosteneffizienten Instrument geworden, um den Bedürfnissen und Erwartungen der Bürger an Energiequellen, Dienstleistungen und lokale Beteiligung zu entsprechen. Die Bürgerenergie bietet allen Verbrauchern eine umfassende Möglichkeit, unmittelbar daran mitzuwirken, Energie zu erzeugen, zu verbrauchen oder gemeinsam zu nutzen. Gemeinschaftsinitiativen im Energiebereich dienen in erster Linie dazu, ihren Mitgliedern oder Anteilseignern bezahlbare Energie einer bestimmten Art, z. B. erneuerbare Energie, bereitzustellen, und sind in geringerem Maße als traditionelle Energieunternehmen auf die Gewinnerzielung ausgerichtet. Durch die direkte Einbindung der Verbraucher stellen solche Bürgerenergiegemeinschaften ihr Potenzial unter Beweis, die Verbreitung neuer Technologien und Verbrauchsmuster, einschließlich intelligenter Verteilernetze und Laststeuerung, in integrierter Weise zu fördern. Mithilfe der Bürgerenergie kann auch die Energieeffizienz auf der Ebene der Privathaushalte verbessert und zur Bekämpfung der Energiearmut durch geringeren Energieverbrauch und niedrigere Versorgungstarife beigetragen werden. Die Bürgerenergie eröffnet bestimmten Gruppen von Privatkunden auch den Zugang zum Elektrizitätsmarkt, der ihnen andernfalls versperrt bliebe. Erfolgreiche Initiativen dieser Art erzielen einen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Mehrwert für das Gemeinwesen, der über die Vorteile der bloßen Bereitstellung von Energiedienstleistungen hinausgeht. Mit dieser Richtlinie sollen bestimmte Kategorien von Bürgerenergieinitiativen auf Unionsebene als „Bürgerenergiegemeinschaft“ anerkannt werden, um ihnen einen förderlichen Rahmen, eine faire Behandlung, gleiche Wettbewerbsbedingungen und einen klar definierten Katalog von Rechten und Pflichten zu bieten. Privatverbraucher sollten sich freiwillig an Gemeinschaftsinitiativen im Energiebereich beteiligen und diese auch wieder verlassen können, ohne den Zugang zu dem von der Gemeinschaft betriebenen Netz zu verlieren oder ihre Rechte als Verbraucher einzubüßen. Der Zugang zu dem Netz einer Bürgerenergiegemeinschaft sollte zu fairen und kostenorientierten Bedingungen gewährt werden.
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