ErwGr. 48

DIR_2019_944 · mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU

Elektrizitätsabrechnungen sind wichtige Instrumente zur Information der Endkunden. Neben der Bereitstellung der Daten zum Energieverbrauch und den Kosten können sie auch noch andere Informationen enthalten, die den Verbrauchern helfen, ihren aktuellen Vertrag mit anderen Angeboten zu vergleichen. Die Abrechnungen sind aber häufig Anlass für Kundenbeschwerden und damit ein Faktor, der anhaltend geringer Verbraucherzufriedenheit und mangelndem Engagement im Bereich Elektrizität Vorschub leistet. Deshalb ist es notwendig, die Energieabrechnungen transparenter und verständlicher zu gestalten und sicherzustellen, dass in den Abrechnungen und Abrechnungsinformationen eine begrenzte Anzahl wesentlicher Einzelangaben deutlich hervorgehoben wird, die notwendig sind, um es den Verbrauchern zu ermöglichen, ihren Energieverbrauch zu regulieren, Angebote miteinander zu vergleichen und den Versorger zu wechseln. Andere Einzelangaben sollten den Endkunden in oder mit ihren Abrechnungen zur Verfügung gestellt werden, oder es sollte in den Abrechnungen darauf verwiesen werden. Derartige Angaben sollten in der Abrechnung oder einem der Abrechnung beigefügten gesonderten Dokument aufgeführt werden; oder die Abrechnung sollte einen Verweis enthalten, über den die Endkunden die Informationen auf einer Website, über eine mobile Anwendung oder durch andere Mittel leicht finden können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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