ErwGr. 49

DIR_2019_944 · mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU

Die durch intelligente Messsysteme erleichterte regelmäßige Bereitstellung genauer Abrechnungsinformationen, die auf dem tatsächlichen Stromverbrauch beruhen, ist wichtig, um den Kunden zu helfen, ihren Stromverbrauch und ihre Kosten unter Kontrolle zu halten. Die Kunden, insbesondere Privatkunden, sollten jedoch Zugang zu flexiblen Regelungen für die tatsächliche Bezahlung ihrer Rechnungen erhalten. So könnten beispielsweise Kunden, die nur quartalsweise zahlen, häufig Abrechnungsinformationen bereitgestellt werden, oder es könnte Produkte geben, bei denen der Kundeunabhängig vom tatsächlichen Verbrauch monatlich den gleichen Betrag zahlt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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