ErwGr. 5

DIR_2019_997 · zur Festlegung eines EU-Rückkehrausweises und zur Aufhebung des Beschlusses 96/409/GASP

Da der Verlust eines Passes oder Reisedokuments für nicht vertretene Bürger in Drittländern eine erhebliche Belastung bedeuten kann, sollte ein vereinfachtes Verfahren für die Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen dem Hilfe leistenden Mitgliedstaat und dem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit der nicht vertretene Bürger besitzt, eingerichtet werden. Die Mitgliedstaaten sollten dafür sorgen, dass Konsultationen so schnell wie möglich, in der Regel innerhalb weniger Arbeitstage, durchgeführt werden. Gleichzeitig ist es notwendig, in Ausnahmefällen eine ausreichende Flexibilität sicherzustellen. Der Hilfe leistende Mitgliedstaat sollte nur in äußersten Notfällen EU-Rückkehrausweise ohne vorherige Konsultation des Mitgliedstaats, dessen Staatsangehörigkeit der Antragsteller besitzt, ausstellen dürfen. Die Mitgliedstaaten sollten in der Regel zuvor alle verfügbaren Kommunikationsmittel mit dem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit der Antragsteller besitzt, ausgeschöpft haben. So sollten die Mitgliedstaaten beispielsweise zunächst versuchen, einen Teil der relevanten Informationen zu übermitteln, wie Name, Staatsangehörigkeit und Geburtsdatum des Antragstellers. In diesen Fällen sollte der Hilfe leistende Mitgliedstaat den Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit der Antragsteller besitzt, so bald wie möglich von der in seinem Namen gewährten Hilfe unterrichten, um sicherzustellen, dass der Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit der Antragsteller besitzt, angemessen informiert wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 5 DIR_2019_997 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 5 DIR_2019_997 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.