ErwGr. 4

DIR_2020_1151 · zur Änderung der Richtlinie 92/83/EWG zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke

Der Alkoholgehalt von Bier, auf das ermäßigte Steuersätze für Bier mit niedrigem Alkoholgehalt angewandt werden können, ist generell zu gering, als dass er einen konkreten Anreiz für Brauereien darstellen könnte, innovativ tätig zu werden und neue Erzeugnisse mit niedrigem Alkoholgehalt zu entwickeln. Um die Entwicklung von Bier mit niedrigem Alkoholgehalt zu fördern, sollte der Schwellenwert in Bezug auf die Steuersätze für Getränke mit niedrigem Alkoholgehalt erhöht werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2024

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