ErwGr. 56

DIR_2020_1828 · über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG

Es sollte den Mitgliedstaaten möglich sein, Bestimmungen festzulegen, die einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde erlauben, die Bestätigung eines Vergleichs auch dann abzulehnen, wenn dieser Vergleich nach Auffassung des Gerichts oder der Verwaltungsbehörde unfair ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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