DIR_2020_1828 · über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG
Für den Erfolg einer Verbandsklage ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Verbraucher über diese informiert werden. Qualifizierte Einrichtungen sollten die Verbraucher auf ihren Websites über die Verbandsklagen, die sie bei einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde zu erheben beschlossen haben, über den Stand der von ihnen erhobenen Verbandsklagen und über deren Ergebnisse informieren, damit die Verbraucher eine fundierte Entscheidung darüber treffen können, ob sie sich an einer Verbandsklage beteiligen möchten, und rechtzeitig die notwendigen Schritte einleiten können. Die Informationen, die die qualifizierten Einrichtungen den Verbrauchern zur Verfügung stellen müssen, sollten soweit relevant und angemessen, eine Erläuterung des Gegenstands und der möglichen oder tatsächlichen Rechtsfolgen der Verbandsklage in verständlicher Sprache, die Absicht der qualifizierten Einrichtung, die Verbandsklage zu erheben, die Beschreibung der von der Verbandsklage betroffenen Verbrauchergruppe sowie die von den betroffenen Verbrauchern zu ergreifenden erforderlichen Schritte, einschließlich der Sicherung der erforderlichen Beweismittel, umfassen, damit die Verbraucher gegebenenfalls aus den in dieser Richtlinie vorgesehenen Unterlassungsentscheidungen, Abhilfeentscheidungen oder bestätigten Vergleichen ihren Nutzen ziehen können. Diese Informationen sollten geeignet und den Umständen des Falls angemessen sein.
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