ErwGr. 60

DIR_2020_1828 · über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG

Die Verbraucher sollten gleichermaßen über ergangene rechtskräftige Entscheidungen, die Unterlassungsentscheidungen oder Abhilfeentscheidungen enthalten oder mit denen Vergleiche bestätigt werden, über ihre Rechte nach Feststellung eines Verstoßes und über alle weiteren Schritte, die von den von der Verbandsklage betroffenen Verbrauchern insbesondere im Hinblick auf die Inanspruchnahme von Abhilfe zu veranlassen sind, informiert werden. Die mit der Verbreitung der Information über den Verstoß einhergehenden Reputationsrisiken sind auch wichtig, um Unternehmer von Verstößen gegen Verbraucherrechte abzuhalten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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