DIR_2020_2184 · über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch
Im Anschluss an die Europäische Bürgerinitiative zum Recht auf Wasser (im Folgenden „Initiative Right2Water“) hat die Kommission eine unionsweite öffentliche Konsultation eingeleitet, und die Richtlinie 98/83/EG wurde auf ihre Effizienz und Leistungsfähigkeit hin bewertet (REFIT-Bewertung). Dabei wurde deutlich, dass einige Bestimmungen jener Richtlinie aktualisiert werden müssen. Es wurden vier Bereiche ermittelt, in denen Verbesserungen möglich sind: die Liste der qualitätsbasierten Parameterwerte, die nur begrenzte Anwendung eines risikobasierten Ansatzes, die ungenauen Bestimmungen zur Information der Verbraucher sowie die Disparitäten zwischen Zulassungssystemen für Materialien und Werkstoffe, die mit Wasser für den menschlichen Gebrauch in Berührung kommen, und die Auswirkungen, die derartige Disparitäten auf die menschliche Gesundheit haben. Außerdem wurde im Rahmen der Initiative Right2Water als besonderes Problem festgestellt, dass ein Teil der Bevölkerung — insbesondere Randgruppen — keinen Zugang zu Wasser für den menschlichen Gebrauch hat; diesen Zugang zu ermöglichen stellt auch eine Verpflichtung gemäß dem Ziel 6 der Ziele für die nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen dar.
Ein letztes festgestelltes Problem ist das allgemein fehlende Bewusstsein für die Bedeutung von Wasserverlusten, die darauf zurückgehen, dass zu wenig in die Wartung und Erneuerung von Wasserinfrastruktur investiert wird. Darauf wurde auch im Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs Nr. 12/2017 vom 5. Juli 2017 mit dem Titel „Umsetzung der Trinkwasserrichtlinie: In Bulgarien, Ungarn und Rumänien wurden eine höhere Wasserqualität und ein besserer Zugang zu Wasser erreicht, aber der Investitionsbedarf ist nach wie vor hoch“ hingewiesen.
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