ErwGr. 5

DIR_2020_2184 · über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch

Im Jahr 2017 hat das Regionalbüro für Europa der Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Liste der Parameter und Parameterwerte in der Richtlinie 98/83/EG eingehend daraufhin überprüft, ob aufgrund des technischen und wissenschaftlichen Fortschritts Anpassungen der Liste vorgenommen werden müssen. Angesichts der Ergebnisse dieser Überprüfung sollten Darmpathogene und Legionella kontrolliert und sechs chemische Parameter oder Parametergruppen hinzugefügt werden. Für vier der sechs neuen Parameter oder Parametergruppen sollten angesichts weiterer jüngster wissenschaftlicher Gutachten und gemäß dem Vorsorgeprinzip Parameterwerte festgesetzt werden, die strenger als die von der WHO vorgeschlagenen, aber noch erreichbar sind. Für einen der neuen Parameter sollte die Anzahl der repräsentativen Stoffe verringert und der Wert angepasst werden. Der Wert für Chrom wird von der WHO derzeit noch überprüft und es sollte daher ein Übergangszeitraum von 15 Jahren gelten, bevor der Wert verschärft wird. Darüber hinaus hat die WHO empfohlen, dass drei repräsentative Stoffe mit endokriner Wirkung als Maßstab in Betracht gezogen werden können, um erforderlichenfalls das Vorkommen von Stoffen mit endokriner Wirkung und die Wirksamkeit ihrer Aufbereitung zu bewerten, mit Werten von 0,1 μg/l für Bisphenol A, 0,3 μg/l für Nonylphenol und 1 ng/l für ß-Östradiol.
Auf der Grundlage eines Gutachtens der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) aus dem Jahr 2015 wurde jedoch beschlossen, dass einer dieser drei Stoffe, Bisphenol A, mit einem gesundheitsbasierten Parameterwert von 2,5 μg/l in diese Richtlinie aufgenommen werden sollte. Außerdem sollten Nonylphenol und ß-Östradiol in die von der Kommission gemäß dieser Richtlinie zu erstellende Beobachtungsliste aufgenommen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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