ErwGr. 21

DIR_2020_262 · zur Festlegung des allgemeinen Verbrauchsteuersystems

Die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Aussetzung der Steuer sollte auch vom Ort der Einfuhr zu diesen Bestimmungsorten zulässig sein, weshalb der Status der Person geregelt werden sollte, die die Waren von diesem Ort der Einfuhr aus versenden, sie jedoch nicht lagern darf.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2024

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