ErwGr. 22

DIR_2020_262 · zur Festlegung des allgemeinen Verbrauchsteuersystems

Um sicherzustellen, dass die Bestimmung über das Ende der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung ordnungsgemäß angewandt wird, sollte näher bestimmt werden, dass die Beförderung dann endet, wenn der Empfänger in der Lage ist, genau zu wissen, welche Menge an Waren er tatsächlich empfangen hat. Die Entladung der Waren und ihre Erfassung in den Büchern können als Beleg für das Ende der Beförderung dienen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2024

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