ErwGr. 2

DIR_2020_700 · zur Änderung der Richtlinien (EU) 2016/797 und (EU) 2016/798 hinsichtlich der Verlängerung ihres Umsetzungszeitraums

17 Mitgliedstaaten haben der Kommission und der Eisenbahnagentur der Europäischen Union (im Folgenden „Agentur“) eine Verlängerung der Frist für die Umsetzung der Richtlinien (EU) 2016/797 und (EU) 2016/798 bis zum 16. Juni 2020 notifiziert.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2024

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