ErwGr. 5

DIR_2020_700 · zur Änderung der Richtlinien (EU) 2016/797 und (EU) 2016/798 hinsichtlich der Verlängerung ihres Umsetzungszeitraums

Da sich der COVID-19-Ausbruch in der letzten Phase der Verabschiedung der nationalen Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2016/797 und (EU) 2016/798 ereignet hat, sollte den Mitgliedstaaten eine zusätzliche Frist eingeräumt werden, um die Umsetzung der Richtlinien in nationales Recht abzuschließen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2024

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