ErwGr. 21

DIR_2021_1883 · über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hoch qualifizierten Beschäftigung und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/50/EG des Rates

Es ist notwendig, ein flexibles, klares und ausgewogenes Zulassungssystem vorzusehen, das sich auf objektive Kriterien gründet, wie etwa die Tatsache, dass der Antragsteller einen Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot für eine Dauer von mindestens sechs Monaten hat, die Einhaltung der in den jeweiligen Beschäftigungszweigen geltenden Rechtsvorschriften, Tarifverträge oder innerstaatlichen Gepflogenheiten, eine von den Mitgliedstaaten an ihren Arbeitsmarkt anpassbare Gehaltsschwelle und die Tatsache, dass der Antragsteller eine höhere berufliche Qualifikation oder gegebenenfalls höhere berufliche Fähigkeiten vorweisen kann.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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