ErwGr. 22

DIR_2021_1883 · über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hoch qualifizierten Beschäftigung und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/50/EG des Rates

Diese Richtlinie sollte innerstaatliche Verfahren zur Anerkennung von Diplomen unberührt lassen. Je nach dem Recht des betreffenden Mitgliedstaats sollte für die Beurteilung, ob der betroffene Drittstaatsangehörige über einen Hochschulabschluss oder eine gleichwertige Qualifikation verfügt, auf die Stufen 6, 7 und 8 der ISCED 2011 oder gegebenenfalls auf die Stufen 6, 7 und 8 des weitgehend ähnlichen EQR Bezug genommen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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