ErwGr. 45

DIR_2021_1883 · über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hoch qualifizierten Beschäftigung und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/50/EG des Rates

Um den Beitrag zu vergrößern, den ein Inhaber der Blauen Karte EU durch seine höheren beruflichen Qualifikationen leisten kann, sollten die Mitgliedstaaten auch die Möglichkeit haben, in ihren innerstaatlichen Rechtsvorschriften Bestimmungen vorzusehen, nach denen Inhaber der Blauen Karte EU berufliche Nebentätigkeiten ausüben dürfen, die ihre Haupttätigkeit als Inhaber einer Blauen Karte EU ergänzen. Das Einkommen aus diesen beruflichen Tätigkeiten sollte nicht in die Berechnung der Gehaltsschwelle einfließen, die erreicht werden muss, um Anspruch auf die Blaue Karte EU zu haben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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