ErwGr. 2

DIR_2021_338 · zur Änderung der Richtlinie 2014/65/EU im Hinblick auf die Informationspflichten, die Produktüberwachung und die Positionslimits sowie der Richtlinien 2013/36/EU und (EU) 2019/878 im Hinblick auf ihre Anwendung auf Wertpapierfirmen, zur Förderung der wirtschaftlichen Erholung von der COVID-19-Krise

Die Richtlinie 2014/65/EU wurde 2014 als Reaktion auf die Finanzkrise der Jahre 2007 und 2008 verabschiedet. Diese Richtlinie hat das Finanzsystem der Europäischen Union in erheblichem Maße gestärkt und ein hohes Maß an Schutz für Anleger in der gesamten Union sichergestellt. Es könnten weitere Maßnahmen in Betracht gezogen werden, um die aufsichtsrechtliche Komplexität zu verringern, Befolgungskosten für Wertpapierfirmen zu senken und Wettbewerbsverzerrungen zu beseitigen, sofern gleichzeitig der Anlegerschutz ausreichend berücksichtigt wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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