ErwGr. 15

DIR_2021_555 · über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen

Die Tätigkeit von Waffenhändlern und Maklern muss aufgrund ihres besonderen Charakters einer strengen Kontrolle durch die Mitgliedstaaten unterliegen, wobei insbesondere die berufliche Zuverlässigkeit und die beruflichen Fähigkeiten von Waffenhändlern und Maklern überprüft werden müssen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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