ErwGr. 26

DIR_2022_2041 · über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union

Für die Festlegung und Aktualisierung gesetzlicher Mindestlöhne sind solide Regeln und Verfahren und funktionierende Praktiken erforderlich, um angemessene Mindestlöhne sicherzustellen und gleichzeitig bestehende Beschäftigungsmöglichkeiten zu erhalten und neue zu schaffen sowie für gleiche Wettbewerbsbedingungen zu sorgen und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, einschließlich Kleinstunternehmen sowie kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), zu erhalten. Diese Regeln, Verfahren und Praktiken umfassen eine Reihe von Bestandteilen, die zur Angemessenheit der gesetzlichen Mindestlöhne beitragen sollen, darunter Kriterien, von denen sich die Mitgliedstaaten bei der Festlegung und Aktualisierung der gesetzlichen Mindestlöhne leiten lassen sollen, und Indikatoren zur Bewertung der Angemessenheit dieser Löhne, regelmäßige und rechtzeitige Aktualisierungen, die Existenz beratender Gremien und die Einbeziehung der Sozialpartner. Die rechtzeitige und wirksame Einbeziehung der Sozialpartner bei der Festlegung und Aktualisierung der gesetzlichen Mindestlöhne sowie gegebenenfalls bei der Festlegung oder Änderung der automatischen Indexierungsmechanismen ist ein weiteres Element einer verantwortungsvollen Vorgehensweise und ermöglicht eine sachkundige und inklusive Beschlussfassung. Die Mitgliedstaaten sollten den Sozialpartnern sachdienliche Informationen über die Festlegung und Aktualisierung der gesetzlichen Mindestlöhne zur Verfügung stellen. Wenn den Sozialpartnern die Möglichkeit gegeben wird, Stellungnahmen abzugeben und eine begründete Antwort auf Stellungnahmen zu erhalten, die vor der Vorlage von Vorschlägen zur Festlegung und Aktualisierung der gesetzlichen Mindestlöhne und vor der Beschlussfassung abgegeben wurden, könnte dies zu einer angemessenen Einbeziehung der Sozialpartner in das Verfahren beitragen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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