ErwGr. 17

DIR_2022_2380 · zur Änderung der Richtlinie 2014/53/EU über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt

Da Einführer und Händler Funkanlagen auch direkt an Verbraucher und andere Endnutzer liefern könnten, sollten für sie in Bezug auf die bereitzustellenden oder anzugebenden Informationen dieselben Verpflichtungen gelten, die bereits für die Hersteller gelten. Die Verpflichtung, mit einem Piktogramm anzugeben, ob im Lieferumfang der Funkanlage ein Ladenetzteil enthalten ist, sollte von allen Wirtschaftsakteuren erfüllt werden müssen, wenn sie Verbrauchern und anderen Endnutzern Funkanlagen zur Verfügung stellen. Einführer und Händler könnten also selbst in Fällen, in denen Funkanlagen vom Hersteller ohne Ladenetzteil geliefert werden, Funkanlage und Ladenetzteile als Paket anbieten, sofern die Einführer und Händler Verbrauchern und anderen Endnutzern auch die Möglichkeit anbieten, die Funkanlage ohne Ladegerät zu erwerben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 17 DIR_2022_2380 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 17 DIR_2022_2380 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.