ErwGr. 20

DIR_2022_2380 · zur Änderung der Richtlinie 2014/53/EU über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt

Die Richtlinie 2014/53/EU führt die Fälle formal fehlender Konformität auf. Da mit der vorliegenden Richtlinie neue Anforderungen für bestimmte Kategorien oder Klassen von Funkanlagen eingeführt werden, sollte die Richtlinie 2014/53/EU so geändert werden, dass die Einhaltung dieser neuen Anforderungen durch die nationalen Marktüberwachungsbehörden wirksam durchgesetzt werden kann.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2024

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