ErwGr. 19

DIR_2022_2557 · über die Resilienz kritischer Einrichtungen und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/114/EG des Rates

Im Einklang mit geltendem Unionsrecht und nationalem Recht, einschließlich der Verordnung (EU) 2019/452 des Europäischen Parlaments und des Rates (7), mit der ein Rahmen für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union geschaffen wurde, muss die potenzielle Bedrohung durch ausländische Beteiligungen an kritischen Infrastrukturen in der Union anerkannt werden, da Dienste, die Wirtschaft, die Freizügigkeit und die Sicherheit der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger vom ordnungsgemäßen Funktionieren der kritischen Infrastrukturen abhängen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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