ErwGr. 20

DIR_2022_2557 · über die Resilienz kritischer Einrichtungen und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/114/EG des Rates

Mit der Richtlinie (EU) 2022/2555 werden Einrichtungen im Bereich digitale Infrastruktur, die für eine Einstufung als kritische Einrichtungen im Sinne dieser Richtlinie in Frage kommen könnten, verpflichtet, geeignete und verhältnismäßige technische, operative und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um die Risiken für die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen zu beherrschen, und erhebliche Sicherheitsvorfälle und Cyberbedrohungen zu melden. Da Gefahren für die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen unterschiedliche Ursachen haben können, wird in der Richtlinie (EU) 2022/2555 ein „gefahrenübergreifender“ Ansatz angewandt, der die Resilienz von Netz- und Informationssystemen sowie die physischen Komponenten und das physische Umfeld dieser Systeme umfasst.
Da die in der Richtlinie (EU) 2022/2555 diesbezüglich festgelegten Anforderungen den entsprechenden Verpflichtungen aus dieser Richtlinie zumindest gleichwertig sind, sollten die in Artikel 11 und in Kapitel III, IV und VI dieser Richtlinie festgelegten Verpflichtungen für Einrichtungen im Bereich digitale Infrastruktursektor nicht gelten, damit Doppelarbeit und unnötiger Verwaltungsaufwand vermieden werden. Angesichts dessen, dass die von Einrichtungen im Bereich digitale Infrastruktur erbrachten Dienste für kritische Einrichtungen aller anderen Wirtschaftssektoren sehr wichtig sind, sollten die Mitgliedstaaten jedoch auf der Grundlage der in der vorliegenden Richtlinie vorgesehenen Kriterien und Verfahren auch Einrichtungen im Bereich digitale Infrastruktur als kritische Einrichtungen ermitteln. Folglich sollten die Strategien, die Risikobewertungen durch Mitgliedstaaten und die Unterstützungsmaßnahmen gemäß Kapitel II dieser Richtlinie Anwendung finden. Die Mitgliedstaaten sollten in der Lage sein, nationale Vorschriften zu erlassen oder beizubehalten, um ein höheres Maß an Resilienz für diese kritischen Einrichtungen zu erreichen, sofern diese Vorschriften mit dem geltenden Unionsrecht vereinbar sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 20 DIR_2022_2557 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 20 DIR_2022_2557 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.