ErwGr. 118

DIR_2023_1791 · zur Energieeffizienz und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/955 (Neufassung)

Langfristige Verhaltensänderungen in Bezug auf den Energieverbrauch können durch eine stärkere Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger bewirkt werden. Energiegemeinschaften können zu langfristigen Energieeinsparungen – insbesondere bei den Haushalten – und zu mehr nachhaltigen Investitionen von Bürgerinnen und Bürgern und Kleinunternehmen beitragen. Die Mitgliedstaaten sollten derartige Maßnahmen der Bürgerinnen und Bürger durch die Unterstützung von Gemeinschaftsprojekten und -organisationen im Energiebereich unterstützen. Darüber hinaus können Einbeziehungsstrategien, die alle relevanten Interessenträger auf nationaler und lokaler Ebene in den politischen Entscheidungsprozess einbeziehen, Teil der lokalen oder regionalen Dekarbonisierungspläne oder nationalen Gebäuderenovierungspläne sein, mit dem Ziel, das Bewusstsein zu schärfen, Rückmeldungen zu politischen Maßnahmen zu erhalten und deren Akzeptanz in der Öffentlichkeit zu verbessern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 28.11.2024

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