ErwGr. 119

DIR_2023_1791 · zur Energieeffizienz und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/955 (Neufassung)

Der Beitrag von einzigen Anlaufstellen oder ähnlichen Strukturen als Mechanismen, die es verschiedenen Zielgruppen, einschließlich Bürgerinnen und Bürgern, KMU und Behörden, ermöglichen können, Projekte und Maßnahmen im Zusammenhang mit der Energiewende zu konzipieren und umzusetzen, sollte anerkannt werden. Mit einzigen Anlaufstellen kann gerade für besonders schutzbedürftige Kunden ein sehr wichtiger Beitrag geleistet werden, da sie eine zuverlässige und zugängliche Quelle für Informationen über Energieeffizienzverbesserungen darstellen könnten. Dieser Beitrag kann die Bereitstellung technischer, administrativer und finanzieller Beratung und Unterstützung, die Erleichterung der erforderlichen Verwaltungsverfahren oder des Zugangs zu den Finanzmärkten, aber auch Orientierungshilfen zum Rechtsrahmen der Union und der Mitgliedstaaten, einschließlich der Vorschriften und Kriterien für die Vergabe öffentlicher Aufträge, und zur EU-Taxonomie umfassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 28.11.2024

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