ErwGr. 29

DIR_2023_1791 · zur Energieeffizienz und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/955 (Neufassung)

Die Methode zur Berechnung des Primärenergieverbrauchs und des Endenergieverbrauchs wurde an die neue Eurostat-Methode angeglichen, allerdings haben die für die Zwecke dieser Richtlinie verwendeten Indikatoren insoweit einen anderen Umfang, als die Umgebungsenergie ausgenommen und der Energieverbrauch im internationalen Luftverkehr für das Primärenergieverbrauchs- und das Endenergieverbrauchsziel einbezogen ist. Die Verwendung neuer Indikatoren bedeutet auch, dass sich Änderungen des Energieverbrauchs von Hochöfen jetzt nur noch im Primärenergieverbrauch niederschlagen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 28.11.2024

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