ErwGr. 31

DIR_2023_1791 · zur Energieeffizienz und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/955 (Neufassung)

Bis zum 30. November 2023 sollte die Kommission das EU-Referenzszenario 2020 auf der Grundlage der neuesten Eurostat-Daten aktualisieren. Die Mitgliedstaaten, die das aktualisierte Referenzszenario verwenden möchten, sollten ihre aktualisierten nationalen Beiträge im Rahmen des in der Verordnung (EU) 2018/1999 vorgesehenen iterativen Prozesses bis zum 1. Februar 2024 übermitteln.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 28.11.2024

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